Wir trauern um Christel Hollaus
Ab 1. Oktober 2026 gelten für sogenannte „E‑Mopeds“ (bis 25 km/h, 250 Watt, ohne Tretunterstützung) dieselben Vorschriften wie für Mopeds.
Das bedeutet: Führerschein (mind. Klasse AM), Zulassung mit Kennzeichen, Kfz‑Haftpflichtversicherung, regelmäßige §57a‑Begutachtung („Pickerl“)
und Helmpflicht. Außerdem müssen E‑Mopeds künftig auf der Fahrbahn gefahren werden – Radwege/Radfahranlagen sind nicht mehr erlaubt.
Heute ist
Donnerstag, der 22. Oktober 2026
Wir trauern um Christel Hollaus
Weihnachtsunterstützung 2026
Strauch- und Grünschnittaktion Herbst 2026 von 11. bis 17. Oktober
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