Neue Regeln für E-Mopeds ab 1. Oktober 2026

Ab 1. Oktober 2026 gelten für sogenannte „E‑Mopeds“ (bis 25 km/h, 250 Watt, ohne Tretunterstützung) dieselben Vorschriften wie für Mopeds.

Das bedeutet: Führerschein (mind. Klasse AM), Zulassung mit Kennzeichen, Kfz‑Haftpflichtversicherung, regelmäßige §57a‑Begutachtung („Pickerl“)
und Helmpflicht. Außerdem müssen E‑Mopeds künftig auf der Fahrbahn gefahren werden – Radwege/Radfahranlagen sind nicht mehr erlaubt.

Heute ist
Sonntag, der 23. August 2026

Zuletzt bearbeitete Beiträge
  • 10. Aug, 2026

    Naturfreunde-Radtour zur Plöttigmühle am 08.08.2026

  • 05. Aug, 2026

    Naturfreunde-Wanderung zur Talerhütte am 02.08.2026

  • 03. Aug, 2026

    Naturfreunde-Familien-Bachwanderung im Wiesenbach am 31.07.2026

Filter

Mit Hilfe folgender Filter kann die Anzahl der Ergebnisse noch nach bestimmten Kriterien eingegrenzt werden.

Themen
Filter löschen