Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 Zustellgesetz
Wir weisen darauf hin, dass diese Seite nur INFORMATIONSCHARAKTER hat. Die rechtlich verbindliche Verlautbarung erfolgt nach wie vor durch Anschlag an der Amtstafel am Gemeindeamt der Marktgemeinde Traisen. Wir sind bemüht, diese Seite regelmäßig zu warten, sodass alle an der Amtstafel angeschlagenen Informationen möglichst zeitgleich verfügbar sind. Die elektronische Amtstafel ist ein Service der Marktgemeinde Traisen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Sie ersetzt nicht die Amtstafel am Marktgemeindeamt.
Für Frau
Adina Roxana Popescu,
Mariazeller Straße 112/16,
3160 Traisen
liegt ein persönliches Schriftstück am Gemeindeamt Traisen zur persönlichen Abholung innerhalb von zwei Wochen ab Anschlag während der Amtsstunden bereit.
betreffend der Bestellung des Verbandsobmannes und der Vorstandsmitglieder des Gemeindeverbandes der Musikschulen
Für Herrn
Gottfried Thomas Hladik
Berthold-Fischer-Lände 3/5
3160 Traisen
liegen persönliche Schriftstücke am Gemeindeamt Traisen zur persönlichen Abholung innerhalb von zwei Wochen ab Anschlag während der Amtsstunden bereit.
bezüglich NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), NÖ Kindergartengesetz 2006 (NÖ KGG), NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) – Änderungen
zur Maul- und Klauenseuche in angrenzenden Nachbarländern und in NÖ.
Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes
Gemäß § 29 Abs. 3 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007 wird öffentlich kundgetan, dass das Benützungsrecht einiger Grabstellen am Gemeindefriedhof erloschen ist. Weitere Informationen finden Sie in der Kundmachung im Download.
über die Auszahlung des Jagdpachtschillings 2025.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden.
Hier finden Sie Allgemeine Informationen zur Bürgerbegutachtung, sowie alle derzeit aktuellen Bürgerbegutachtungen (externer Link zur Landesregierung).
mit der die Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im Verwaltungsbezirk Lilienfeld verordnet wird
Eine Auflistung von Kategorien und Unterkategorien mit den dazugehörigen Fundstücken mit einem Wert über €100.
Heute ist
Dienstag, der 20. Mai 2025
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 Zustellgesetz
Kundmachung
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 Zustellgesetz
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