Neue Regeln für E-Mopeds ab 1. Oktober 2026

Ab 1. Oktober 2026 gelten für sogenannte „E‑Mopeds“ (bis 25 km/h, 250 Watt, ohne Tretunterstützung) dieselben Vorschriften wie für Mopeds.

Das bedeutet: Führerschein (mind. Klasse AM), Zulassung mit Kennzeichen, Kfz‑Haftpflichtversicherung, regelmäßige §57a‑Begutachtung („Pickerl“)
und Helmpflicht. Außerdem müssen E‑Mopeds künftig auf der Fahrbahn gefahren werden – Radwege/Radfahranlagen sind nicht mehr erlaubt.

Heute ist
Donnerstag, der 8. Oktober 2026

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