Die Müll- und Abfallgefäße sind am Abfuhrtag an der straßenseitigen Grundstücksgrenze bereitzustellen.
Die Mitarbeiter der Müllabfuhr sind angewiesen, fremde Grundstücke nicht zu betreten.
Die Abfuhr des Hausmülls beginnt an den jeweiligen Abfuhrtagen um 6.30 Uhr früh. Der Wochentag, an dem bei den einzelnen Haushalten die Müllgefäße entleert werden, wird immer beibehalten (Ausnahme: Verschiebung durch Feiertage).
Bei der Abfuhr der gelben (Kunststoffverp.) bzw. roten (Altpapier) Tonne müssen die Gefäße am Abholtag bereits ab 5.00 Uhr früh zur Abholung bereit stehen!
Eine ständige Aufstellung der Altstoff- oder Müllgebinde auf öffentlichem Straßengrund ist aber nicht gestattet!
Gelber Sack und Gelbe Tonne in NÖ können bald mehr!
Denn mit 01.01.2023 werden alle Verpackungen, außer Glas und Papier, über die gelben Behälter entsorgt. Das bringt ein einheitliches System für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher und mehr Wertstoffe für den Recycling-Kreislauf.
Alle Verpackungen, außer Glas und Papier, kommen in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne. Das sind z.B.
Bitte Dosen gereinigt einwerfen.
Die Abfuhrintervalle der gelben Tonne werden ab Jänner 2023 mit auf 4 Wochen verkürzten Abfuhrzeiten angepasst.
Die bestehenden großen Dosencontainer werden von den öffentlichen Standplätzen abgezogen!
Grundlage bilden neue rechtliche Rahmenbedingungen.
Im Rahmen des europäischen Kreislaufwirtschaftspaketes wurden neue Vorgaben für das Recycling von Verpackungskunststoffen geschaffen, wonach diese bis 2025 zu 50% zu recyceln sind.
Für ganz Österreich bedeutet das, dass zukünftig 240.000 Tonnen Kunststoffe getrennt gesammelt werden müssen - derzeit sind es etwa 170.000 Tonnen. Um dies zu gewährleisten, wurde mit der Novelle der Verpackungsverordnung durch den Bund eine verpflichtende Sammlung aller Leichtverpackungen ab 01.01.2023 beschlossen, wobei eine solche Erfassung auch gemeinsam mit Metallverpackungen erfolgt. Moderne Sortieranlagen trennen Kunststoffe und Metall.
Mehr Informationen finden Sie im Internet auf trennsetter.at und
Wenn eine mangelhafte Mülltrennung durch die Mitarbeiter der Müllabfuhr festgestellt wird, kann bei groben Fehlwürfen das Müllgefäß nicht entleert werden und sie müssen die nachträgliche Sortierung des Abfalls vor einer Entleerung selbst vornehmen.
Alle Abfälle aus dem Haushaltsbereich für die beim Haus keine Gebinde vorgesehen sind, können selbstverständlich bei unserem Altstoffsammelzentrum am Sportweg entsorgt werden. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abfuhrkalender der Gemeinde.
Sämtliche in den Gemeinden des Bezirkes über die Bioabfuhr gesammelte Bioabfälle werden zur landwirtschaftlichen Kompostanlage Berger nach Wiesenfeld gebracht. Pro Jahr können so ca. 1000 Tonnen Küchen- und Gartenabfälle zu hochwertigem Kompost verarbeitet und in Landwirtschaft und Gartenbau als hochwertiger Dünger verwendet werden. Ein natürlicher und sinnvoller Kreislauf wird ohne große Transportwege geschlossen.
Die Biotonne ist kein Mistkübel
Leider verschlechtert sich die Qualität der angelieferten Bioabfälle in letzter Zeit dramatisch.
Genaue Kontrollen sind notwendig
Mülltrennung generell und so auch die Trennung von Bioabfällen ist in Niederösterreich gesetzlich vorgeschrieben - und sinnvoll ist sie auch! Verunreinigte Bioabfälle müssen als Restmüll entsorgt werden. Die Behandlung einer Tonne Restmüll kostet etwa 3x soviel wie die fachgerechte Kompostierung einer Tonne Biomüll. Darum sind vor der Abfuhr Stichprobenkontrollen von Biotonnen vorgesehen. Bei starker Verunreinigung, oder wenn gefährliche Abfälle gefunden werden, darf die Tonne nicht entleert werden.
Auch Tierkadaver von Haustieren und dergleichen gehören NICHT in die Biotonne. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals die Sammelstelle für Tierkörper in Wiesenfeld, vor dem Eingang zur Kompostieranlage Berger, in Erinnerung rufen. Dort werden die Container gekühlt und regelmäßig von der Tierkörperbeseitigung entleert. Eingeworfen werden dürfen tote Heimtiere, tierische Abfälle aus Haushalten und tote Wildtierkörper, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse besonders geboten ist. Gewerbliche Schlachtabfälle, Nutztiere aus der Landwirtschaft oder Wildabfälle von Jägern dürfen nicht eingebracht werden.
Bedenken Sie bitte, dass eine kooperative Mitwirkung an der Abfallentsorgung die Kosten senken hilft, was sich auch auf die Gestaltung der Müllgebühren mindernd auswirkt!
Es gilt der Grundsatz:
Abfallvermeidung vor Abfalltrennung vor Abfallentsorgung - der Umwelt zuliebe
Den aktuellen Abfuhrkalender (inklusive Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums) der Marktgemeinde Traisen stellen wir Ihnen hier als PDF-Datei zur Verfügung: Abfuhrkalender
Thomas Hochebner
Amtsleiter
Tel: 02762 / 62000 - 17
E-Mail