Gemäß § 6 der Trinkwasserverordnung sind Abnehmer von Trinkwasser über die Qualität des Wassers einmal jährlich zu informieren. Die Information erfolgt auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse gemäß § 5 der Trinkwasserverordnung.
Die bakteriologische Untersuchung ergab niedrige Keimzahlen und keinen Nachweis von Fäkalkeimen. Gemäß dem Untersuchungsbefund befindet sich die Wasserversorgungsanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand.