Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 in Höhe von € 150,-- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2022/2023 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde bis 31. März 2023 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG), der für 2022 für Alleinstehende brutto € 1.030,49, für Ehepaare und Lebensgemeinschaften brutto € 1.625,71 zuzüglich € 159,-- für jedes Kind, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird, und für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 595,22 beträgt.
ANTRÄGE für den NÖ Heizkostenzuschuss können, wenn Sie in Traisen den Hauptwohnsitz haben, bis spätestens 31. März 2023 im Gemeindeamt (Bürgerservice) gestellt werden.
Bitte bringen Sie bei der Antragstellung alle für Sie in Frage kommenden Nachweise mit, so z. B.: Als Nachweis für den Bezug von Ausgleichszulage den Pensionsbescheid oder Pensionsabschnitt, bei Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eine Mitteilung über den Leistungsanspruch des AMS, bei Bezug von Kinderbetreuungszuschuss die Vorlage des Bewilligungsschreibens bzw. eines Kontoauszugs usw. Weiters benötigen wir bei der Antragstellung Ihre Bankverbindung (IBAN)!
Achtung: Bei der Antragstellung ist auch die E-Card vorzulegen!
Brigitte Billensteiner
Bürgerservice
Tel: 02762 / 62000 - 15
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