Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/26 in Höhe von € 150,-- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde bis 31. März 2026 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG), der für 2025 für Alleinstehende brutto € 1.273,99, für Ehepaare und Lebensgemeinschaften brutto € 2.009,85 zuzüglich € 196,57 für jedes Kind, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird, und für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 735,86 beträgt.
Bitte bringen Sie bei der Antragstellung alle für Sie in Frage kommenden Einkommensnachweise mit, so z. B.: Als Nachweis für den Bezug von Ausgleichszulage den Pensionsbescheid oder Pensionsabschnitt, bei Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eine Mitteilung über den Leistungsanspruch des AMS, bei Bezug von Kinderbetreuungszuschuss die Vorlage des Bewilligungsschreibens bzw. eines Kontoauszugs usw. Weiters benötigen wir bei der Antragstellung Ihre Bankverbindung (IBAN)!
Achtung: Bei der Antragstellung ist auch die E-Card vorzulegen!
Brigitte Billensteiner
Bürgerservice
Tel: 02762 / 62000 - 15
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