Bäume und Sträucher auf Straßengrund

Wir möchten eindringlich daraufhinweisen, welche Schwierigkeiten bei starken Einengungen des öffentlichen Straßenraumes durch Sträucher oder Bäume, die durch oder über die Einfriedungen in die Straßen und Gehsteige hineinwachsen, entstehen können.

Sollte es durch solch eine Beeinträchtigung z.B. zu einem Unfall kommen, kann es sicherlich zu rechtlichen Konsequenzen und Haftungsansprüchen an den Liegenschaftseigentiimer kommen.

Die rechtliche Grundlage des Straßenerhalters für eine Vorschreibung zur Entfernung finden Sie dazu im § 91, Abs.1, der Straßenverkehrsordnung, der wie folgt lautet:

"Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, z.B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen. "

Wir ersuchen daher mit Nachdruck, ihre Pflanzenbestände auf Beeinträchtigungen bzw. Einengungen des Öffentlichen Straßenraumes zu überprüfen und erforderlichenfalls einen Rückschnitt vorzunehmen!

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Thomas Hochebner

Amtsleiter
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