Kundmachung
Wir weisen darauf hin, dass diese Seite nur INFORMATIONSCHARAKTER hat. Die rechtlich verbindliche Verlautbarung erfolgt nach wie vor durch Anschlag an der Amtstafel am Gemeindeamt der Marktgemeinde Traisen. Wir sind bemüht, diese Seite regelmäßig zu warten, sodass alle an der Amtstafel angeschlagenen Informationen möglichst zeitgleich verfügbar sind. Die elektronische Amtstafel ist ein Service der Marktgemeinde Traisen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Sie ersetzt nicht die Amtstafel am Marktgemeindeamt.
über Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Aufstellung und den Betrieb von Selbstbedienungs-Automaten im Standort 3160 Traisen, Hainfelder Straße 6.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden.
Heute ist
Samstag, der 16. Mai 2026
Kundmachung
Verlautbarung
Waldbrandverordnung
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