Kundmachung
Wir weisen darauf hin, dass diese Seite nur INFORMATIONSCHARAKTER hat. Die rechtlich verbindliche Verlautbarung erfolgt nach wie vor durch Anschlag an der Amtstafel am Gemeindeamt der Marktgemeinde Traisen. Wir sind bemüht, diese Seite regelmäßig zu warten, sodass alle an der Amtstafel angeschlagenen Informationen möglichst zeitgleich verfügbar sind. Die elektronische Amtstafel ist ein Service der Marktgemeinde Traisen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Sie ersetzt nicht die Amtstafel am Marktgemeindeamt.
Gemäß § 29 Abs. 3 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007 wird öffentlich kundgetan, dass das Benützungsrecht einiger Grabstellen am Gemeindefriedhof erloschen ist. Weitere Informationen finden Sie in der Kundmachung im Download.
über den Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2024.
Heute ist
Donnerstag, der 20. März 2025
Kundmachung
Benützungsrecht Grabstellen
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