Öffentliche Bekanntmachung gemäß §25 Zustellgesetz
Wir weisen darauf hin, dass diese Seite nur INFORMATIONSCHARAKTER hat. Die rechtlich verbindliche Verlautbarung erfolgt nach wie vor durch Anschlag an der Amtstafel am Gemeindeamt der Marktgemeinde Traisen. Wir sind bemüht, diese Seite regelmäßig zu warten, sodass alle an der Amtstafel angeschlagenen Informationen möglichst zeitgleich verfügbar sind. Die elektronische Amtstafel ist ein Service der Marktgemeinde Traisen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Sie ersetzt nicht die Amtstafel am Marktgemeindeamt.
für Maria Ciobotaru, Kirchengasse 13/1, 3160 Traisen
liegt ein Schriftstück am Gemeindeamt Traisen zur persönlichen Abholung innerhalb zwei Wochen ab Anschlag während der Amtsstunden bereit.
für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
Lieferkettengesetz Volksbegehren
Beibehaltung Sommerzeit
Unabhängige JUSTIZ sichern
GIS Gebühren NEIN
Bargeld-Zahlung Obergrenze NEIN!
mit der Kurzbezeichung: ECHTE Demokratie.
Eintragungszeitraum 17.4. bis 24.4.2023.
Gemäß § 15 Abs. 5 der NÖ Landtagswahlordnung werden hiermit die Mitglieder der Gemeindewahlbehörde und der Sprengelwahlbehörde 1-4 kundgemacht.
Gemäß§ 1 Abs. 2 der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) wird hiermit die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 8. November 2022 über die Ausschreibung der Wahl zum Niederösterreichischen Landtag, LGBI. Nr. 71/2022, bekanntgemacht.
Heute ist
Montag, der 30. Jänner 2023
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §25 Zustellgesetz
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