Abfallwirtschaftsverordnung
Der Tarif für die Stellplatz-Ausgleichsabgabe gemäß § 41 Abs. 5 der NÖ Bauordnung 2014.
Der Einheitssatz zur Ermittlung der Aufschließungsabgabe gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ. Bauordnung. Gültig ab 1. September 2025.
Der Tarif für die Stellplatz-Ausgleichsabgabe gemäß § 41 der NÖ Bauordnung 1996, LBGL 8200. Gültig ab 1. September 2025.
Heute ist
Dienstag, der 2. Dezember 2025
Abfallwirtschaftsverordnung
Verordnung Stellplatz-Ausgleichsabgabe für KFZ
Aufschließungsabgabe
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