Wir trauern um Irmgard Schweiger
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in Höhe von € 150,-- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde bis 31. März 2025 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG), der für 2024 für Alleinstehende brutto € 1.217,96, für Ehepaare und Lebensgemeinschaften brutto € 1.921,46 zuzüglich € 187,93,-- für jedes Kind, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird, und für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 703,50 beträgt. Bitte bringen Sie bei der Antragstellung alle für Sie in Frage kommenden Einkommensnachweise mit, so z. B.: Als Nachweis für den Bezug von Ausgleichszulage den Pensionsbescheid oder Pensionsabschnitt, bei Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eine Mitteilung über den Leistungsanspruch des AMS, bei Bezug von Kinderbetreuungszuschuss die Vorlage des Bewilligungsschreibens bzw. eines Kontoauszugs usw.
Weiters benötigen wir bei der Antragstellung Ihre Bankverbindung (IBAN)!
Achtung: Bei der Antragstellung ist auch die E-Card vorzulegen!
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in Höhe von € 150,;- für jedes Kind, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird, und für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 703,50 beträgt. Bitte bringen Sie bei der Antragstellung alle für Sie in Frage kommenden Einkommensnachweise mit, so z. B.: Als Nachweis für den Bezug von Ausgleichszulage den Pensionsbescheid oder Pensionsabschnitt, bei Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eine Mitteilung über den Leistungsanspruch des AMS, bei Bezug von Kinderbetreuungszuschuss die Vorlage des Bewilligungsschreibens bzw. eines Kontoauszugs usw.
Weiters benötigen wir bei der Antragstellung Ihre Bankverbindung (IBAN)!
Achtung: Bei der Antragstellung ist auch die E-Card vorzulegen!
Auch heuer wird durch die Gemeinde Traisen wieder eine Weihnachtsunterstützungsaktion durchgeführt. Der Unterstützungsbetrag wird jedoch ausschließlich an PensionistInnen und RuhebezugsempfängerInnen,
die vor dem 1. Juli des laufenden Jahres ihren Hauptwohnsitz in Traisen begründet haben und deren Monatseinkommen die Richtsätze nicht übersteigt, ausbezahlt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Amtlichen Nachrichten November 2024.
Die Landesregierung hat den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten. Der NÖ Wohnbonus kann online von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 beantragt werden.
Nähere Informationen finden Sie in den aktuellen Amtlichen Nachrichten.
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.
Nähere Informationen in den Amtlichen Nachrichten November 2024.
Heute ist
Montag, der 2. Dezember 2024
Wir trauern um Irmgard Schweiger
Naturfreunde Mitgliederversammlung mit Neuwahl
Fitmarsch am 26. Oktober 2024
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