Gemeinderat beschließt Teuerungsausgleich

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Traisen hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2022 beschlossen, einen außerordentlichen Teuerungsausgleich in Höhe von € 140,- für Alleinstehende, € 200,- für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften und € 190,- für Bezieher einer unbefristeten Mindestsicherung auszubezahlen. Anspruchsberechtigt sind folgende Personen: PensionistInnen mit einem Nettoeinkommen bis zur Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes und Sozialhil-febezieherInnen. Die betreffenden Personen werden in den nächsten Wochen von der Gemeinde schriftlich informiert werden, wie sie diese Einmalzahlung beantragen können. Zur Anwendung kommen die Richtlini-en zur Weihnachtsunterstützung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro der Marktgemeinde Traisen (02762/62000-15).

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