Bäume und Sträucher auf Straßengrund
Wir möchten in Erinnerung rufen, dass bei Beeinträchtigung des Straßenverkehrs durch Bäume oder Sträucher der Grundstücksbesitzer verantwortlich ist. Rechtliche Grundlage ist §19, Abs. 1 der STVO. Daher bitte auf das öffentliche Gut ragende Gehölze rechtzeitig zurückschneiden!
Samstag, 27. August 2022,
Thema: Amtlich
Amtliche Nachrichten August 2022
Themen: Gemeinderat beschließt Teuerungsausgleich | EVN-Rabattbus Vorabinformation | Tag der offenen Tür im ASSZ | Rechtsberatung am Gemeindeamt | Bäume und Sträucher auf Straßengrund | Vortrag & Buchpräsentation in der Gemeindebücherei Traisen | PIAAC - Welche Alltagsfähigkeiten haben Erwachsene? | After Workshop Party am 2.9. im Volksheim Traisen
Donnerstag, 25. August 2022,
Thema: Amtlich