Bäume und Sträucher auf Straßengrund

Wir möchten in Erinnerung rufen, dass bei Beeinträchtigung des Straßenverkehrs durch Bäume oder Sträucher der Grundstücksbesitzer verantwortlich ist. Rechtliche Grundlage ist §91, Abs. 1 der STVO. Daher bitte auf das öffentliche Gut ragende Gehölze rechtzeitig zurückschneiden!

Mülltrennung und Speiseabfälle

Aus gegebenen Anlass möchten wir wieder die Themen Mülltrennung und Entsorgung aufgreifen: RESTMÜLL: Sollte das Volumen der Restmülltonne nicht ausreichen, können auf der Gemeinde bedruckte Müllsäcke erworben werden, die man bei der Abfuhr dazustellen kann. Normale, han-delsübliche Müllsäcke ohne Aufdruck der Marktgemeinde Traisen werden nicht mitgenommen! BIOTONNE: Bei der Biotonne ist unbedingt darauf zu achten, dass keine nicht verrottbaren Stör-stoffe (z.B. Plastiksackerl) in die Tonne kommen. Das kann dazu führen, dass diese nicht entleert wird und eine Meldung erfolgt.
Bei KOMPOSTERN in einigen Gärten wurde von Rattenbefall berichtet. Um dies zu vermeiden, bitten wir die Bevölkerung, möglichst keine Speiseabfälle, sondern nur Grünschnitt oder andere Gartenabfälle zu deponieren. Jedenfalls sind Speisereste am Kompost in geeigneter Weise abzudecken (Gras, Steinmehl, o.ä.).

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Donnerstag, der 16. April 2026

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