Hundekot im Ortsgebiet

Da es in letzter Zeit wieder immer häufiger zu Beschwerden über durch Hundekot verunreinigte Wege, Gehsteige und Grünanlagen kommt, weisen wir darauf hin, dass Führer von Hunden lt. § 92 StVO dafür zu sorgen haben, dass diese Flächen nicht verunreinigt bzw. unverzüglich gereinigt werden. Nutzen Sie die von der Gemeinde bereitgestellten Hundekotsackerl und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß in einem Abfalleimer oder einer Restmülltonne.

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Dienstag, der 18. August 2026

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