Kundmachung
Wir weisen darauf hin, dass diese Seite nur INFORMATIONSCHARAKTER hat. Die rechtlich verbindliche Verlautbarung erfolgt nach wie vor durch Anschlag an der Amtstafel am Gemeindeamt der Marktgemeinde Traisen. Wir sind bemüht, diese Seite regelmäßig zu warten, sodass alle an der Amtstafel angeschlagenen Informationen möglichst zeitgleich verfügbar sind. Die elektronische Amtstafel ist ein Service der Marktgemeinde Traisen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Sie ersetzt nicht die Amtstafel am Marktgemeindeamt.
gem. § 2 Abs. 1Z6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBL II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes
über einen Antrag zu einer gewerberechtlichen Genehmigung der Fa. Schindl.
über die Auflegung der Wählerverzeichnisses für die Landwirtschaftskammerwahl am 09.03.2025.
zur Einsichtnahme zum Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025
Heute ist
Montag, der 2. Dezember 2024
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