Kundmachung
Wir weisen darauf hin, dass diese Seite nur INFORMATIONSCHARAKTER hat. Die rechtlich verbindliche Verlautbarung erfolgt nach wie vor durch Anschlag an der Amtstafel am Gemeindeamt der Marktgemeinde Traisen. Wir sind bemüht, diese Seite regelmäßig zu warten, sodass alle an der Amtstafel angeschlagenen Informationen möglichst zeitgleich verfügbar sind. Die elektronische Amtstafel ist ein Service der Marktgemeinde Traisen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Sie ersetzt nicht die Amtstafel am Marktgemeindeamt.
bezüglich des NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) – Änderungen (Dienstrechts-Novelle 2024)
Heute ist
Montag, der 2. Dezember 2024
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