Verlautbarung
Wir weisen darauf hin, dass diese Seite nur INFORMATIONSCHARAKTER hat. Die rechtlich verbindliche Verlautbarung erfolgt nach wie vor durch Anschlag an der Amtstafel am Gemeindeamt der Marktgemeinde Traisen. Wir sind bemüht, diese Seite regelmäßig zu warten, sodass alle an der Amtstafel angeschlagenen Informationen möglichst zeitgleich verfügbar sind. Die elektronische Amtstafel ist ein Service der Marktgemeinde Traisen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Sie ersetzt nicht die Amtstafel am Marktgemeindeamt.
bezüglich der Waldbrandgefahr im Bezirk Lilienfeld.
Mit Rundschreiben vom 13.Juni 2023 wurde mitgeteilt, dass die Schwellenwerteverordnung 2023 für den Unterschwellenbereich bis 31.12.2023 verlängert und am 19.05.2023 im BGBl. II Nr.148/2023 kundgemacht wurde.
Heute ist
Dienstag, der 26. September 2023
Verlautbarung
Aktuelle Bürgerbegutachtungen
Verordnung der BH Lilienfeld
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